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Geltung
der Bedingungen
Unsere
Leistungen, Lieferungen
und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen,
die für jedermann zur Kenntnis genommen werden können. Diese gelten für alle
Abschlüsse und Angebote, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
wurden. Spätesten mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung durch einen
Mitarbeiter von Cybersemtec- Computer, gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von
diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt
werden. Angebot
Alle
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mündlich angegebene Angebote
erlangen Wirksamkeit nur bei schriftlicher Bestätigung. Alle Bestellungen und
Aufträge werden von uns unter Zugrundelegung unserer Geschäftsbedingungen
angenommen. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns
schriftlich oder durch Unterschrift bestätigt sind. Änderungen an den zu
liefernden Geräten, im Zuge des technischen Fortschritts und veränderter Verfügbarkeit
des Großhändlers, bleiben stets vorbehalten ohne das hieraus Rechte gegen uns
hergeleitet werden können. Die Zusicherung von Eigenschaften, nicht aber von
Marken, gegenüber Vollkaufleuten ist nur wirksam, wenn sie in schriftlicher
Form erfolgen. Lieferfristen
Soweit
nicht ausdrücklich ein Liefertermin verbindlich vereinbart wurde (hierzu bedarf
es der Schriftform), handelt es sich bei den in Angeboten und Verträgen
genannten Lieferfristen um annähernde Angaben. Können verbindlich zugesagte
Liefertermine aus von uns zu vertretenen Gründen nicht eingehalten werden, so
ist der Kunde zur Geltenmachung der Rechte nach §326 BGB nur berechtigt, wenn
zuvor in schriftlicher Form eine Nachfrist von mindestens von 2 Wochen gesetzt
wurde. Schadensersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei Arbeitskämpfen im eigenen Betrieb oder beim Betrieb eines Vorlieferanten
verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer des Arbeitskampfes. Preise
Alle
Preisangaben erfolgen in € und gelten ab Lage. Wird eine Lieferzeit von mehr
als zwei Monaten vereinbart, sind wir berechtigt, die am Tag der Lieferung gültigen
Preise in Rechnung zu stellen. Ist der Besteller Kaufmann, so erfolgt die
Belieferung immer zum jeweiligen Tagespreis zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer. Versand
und Montage
Der
Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Bestimmung ab Lage
und ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Etweilige Montage- und sonstige
Installationskosten gehen stets zu Lasten des Kunden, wenn nicht schriftlich
etwas Abweichendes vereinbart ist. Stornierungen
Akzeptieren
wir im Einzelfall Stornierungen, werden Stornokosten in Höhe von 5% des
Nettopreises, mindestens jedoch
25 € (50,- DM) (Aufwandspauschale) in Rechnung gestellt. Verweigert der
Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, die Abnahme der bestellten
Ware, so sind wir berechtigt, als Schadensersatz mindestens 30% des Nettopreises
zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens
vorbehalten. Zahlung
Rechnungen
sind Zahlbar sofort nach Erhalt, Hiervon abweichende Zahlungsziele bedürfen der
schriftlichen Form. Ab Verzugseintritt, oder bei Kaufleuten 14 Tage nach dem Fälligkeitstermin
werden zinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz in
Rechnung gestellt. Dem Kunden ist nachgelassen, den Eintritt eines geringeren
Zinsschadens nachzuweisen. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeiträge
einschließlich etwaiger Verzugszinsen können wir die Ausführung weiterer
zugesagter Lieferungen verweigern. Ist
der Abnehmer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine
sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber sofort fällig, ohne dass es einer
gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Die Aufrechnung oder Geltungmachung eines
Zurückbehaltungsrechts gegenüber unseren Forderungen ist nur mit unstreitigen
oder rechtskräftigen Gegenansprüchen zulässig und für alle weiteren
denkbaren Fälle ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Besteller im
Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung
des Bestellers, sowohl gerichtliche als auch
außergerichtliche, zu Lasten des Bestellers gehen. Bei Auftragsvolumen
von über 11000 € (20000 DM)
wird eine Vorauszahlung von 50% fällig. Rücknahme
Ein
Computer wird von mir nur im Einzelfall zurückgenommen. Dies geschieht aber
nicht, wenn extern oder intern angeschlossene Geräte nicht von der neuen
Hardware erkannt oder benutzt werden können. Des selben verhält es sich mit
der Software auf dem neuen Computer. Bei einer Rücknahme wird ein Betrag von 30
% vom Rechnungsbetrag abgezogen, mindestens jedoch 25 € ( 50 DM ). Dem Kunden
bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten
PC–
Neueinrichtung
Zu
einer PC– Neueinrichtung gehört nur der Bestellen, bei einer
Eigenzusammenstellung das Aufbauen ( Zusammensetzen der Komponenten ) und das
installieren des bei mir gekauften Betriebssystems oder der Vorinstallation
eines Betriebssystems. Das Installieren weiterer Programme und Treiber ist hier
nicht enthalten.
Treiberaktualität
Bei
einer PC Neueinrichtung trägt der Käufer Garantie für die Aktualität der
Treiber für die internen und externen Geräte. Dies beinhaltet auch aus einem
anderen Computer entnommene Hardware, die auf Kundenwunsch hin eingebaut wurden.
Softwareaktualität
Hiermit
widerspreche ich allen Ansprüchen der Kunden auf die Aktualität der Treiber
und der Software des Kunden. Die Verantwortlichkeit der Verträglichkeit mit
einem neueren Betriebssystem ist nicht in meiner Gewährleistung enthalten und
obliegt somit beim Kunden selbst.
Eigentumsvorbehalt
Das
Eigentum an von uns gelieferten Gegenständen bleibt vorbehalten bis zum vollständigen
Ausgleich unserer Forderungen auch aus anderen Verträgen oder aus laufender
Rechnung gegen den Kunden. Ist der Kunde Händler, so wird er ermächtigt, die
gelieferte Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern; er
tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigem
Rechnungsgrund bezüglich der Vorbehaltsware zur Sicherheit an uns ab.
Entsprechendes gilt bei Einbau der Ware in Gegenstände Dritter. Wird die
gelieferte Ware verarbeitet, werden wir anteilige Eigentümer des neu
geschaffenen Gegenstandes. Sebastian Möller- Cybersemtec- Computer, ist
berechtigt ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu
Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Pfändung oder anderweitige Beeinträchtigung
unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und der Forderungsabtretung ist uns
unverzüglich mitzuteilen. Allgemeines
Sollten
eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen
Bedingungen hiervon unberührt. Auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden
findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen
aus dem Vertragsverhältnis ist Lage. Ist der Kunde Vollkaufmann, eine
juristische Person, oder hat er Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland, so ist der
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich
Wechsel- und Urkundenprozessen, Lage, bzw. Der Kreis Lippe. Im Falle der
Abtretung der Forderungen von Sebastian Möller – Cybersemtec- Computer zu
Finanzierungszwecken, besteht für Sebastian Möller – Cybersemtec- Computer
das Wahlrecht zwischen dem Gerichtsstand- Lage, bzw. Kreis Lippe, und dem des
Zessionars. Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich
dem deutschen Recht. |
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