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Geschäftsbed.
Cybersemtec-Computer, Hardware- und Softwarevertrieb, Inh. Sebastian Möller

 

 

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Geltung der Bedingungen

Unsere Leistungen, Lieferungen  und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, die für jedermann zur Kenntnis genommen werden können. Diese gelten für alle Abschlüsse und Angebote, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätesten mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung durch einen Mitarbeiter von Cybersemtec- Computer, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Angebot

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mündlich angegebene Angebote erlangen Wirksamkeit nur bei schriftlicher Bestätigung. Alle Bestellungen und Aufträge werden von uns unter Zugrundelegung unserer Geschäftsbedingungen angenommen. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich oder durch Unterschrift bestätigt sind. Änderungen an den zu liefernden Geräten, im Zuge des technischen Fortschritts und veränderter Verfügbarkeit des Großhändlers, bleiben stets vorbehalten ohne das hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. Die Zusicherung von Eigenschaften, nicht aber von Marken, gegenüber Vollkaufleuten ist nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen.

Lieferfristen     

Soweit nicht ausdrücklich ein Liefertermin verbindlich vereinbart wurde (hierzu bedarf es der Schriftform), handelt es sich bei den in Angeboten und Verträgen genannten Lieferfristen um annähernde Angaben. Können verbindlich zugesagte Liefertermine aus von uns zu vertretenen Gründen nicht eingehalten werden, so ist der Kunde zur Geltenmachung der Rechte nach §326 BGB nur berechtigt, wenn zuvor in schriftlicher Form eine Nachfrist von mindestens von 2 Wochen gesetzt wurde. Schadensersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Arbeitskämpfen im eigenen Betrieb oder beim Betrieb eines Vorlieferanten verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer des Arbeitskampfes.

Preise 

Alle Preisangaben erfolgen in € und gelten ab Lage. Wird eine Lieferzeit von mehr als zwei Monaten vereinbart, sind wir berechtigt, die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Rechnung zu stellen. Ist der Besteller Kaufmann, so erfolgt die Belieferung immer zum jeweiligen Tagespreis zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Versand und Montage   

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Bestimmung ab Lage und ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Etweilige Montage- und sonstige Installationskosten gehen stets zu Lasten des Kunden, wenn nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.

Stornierungen

Akzeptieren wir im Einzelfall Stornierungen, werden Stornokosten in Höhe von 5% des Nettopreises, mindestens jedoch  25 € (50,- DM) (Aufwandspauschale) in Rechnung gestellt. Verweigert der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, die Abnahme der bestellten Ware, so sind wir berechtigt, als Schadensersatz mindestens 30% des Nettopreises zu fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Zahlung

Rechnungen sind Zahlbar sofort nach Erhalt, Hiervon abweichende Zahlungsziele bedürfen der schriftlichen Form. Ab Verzugseintritt, oder bei Kaufleuten 14 Tage nach dem Fälligkeitstermin werden zinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist nachgelassen, den Eintritt eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeiträge einschließlich etwaiger Verzugszinsen können wir die Ausführung weiterer zugesagter Lieferungen verweigern.

Ist der Abnehmer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber sofort fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Die Aufrechnung oder Geltungmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber unseren Forderungen ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Gegenansprüchen zulässig und für alle weiteren denkbaren Fälle ausgeschlossen. Für Lieferungen und Leistungen an Besteller im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung des Bestellers, sowohl gerichtliche als auch   außergerichtliche, zu Lasten des Bestellers gehen. Bei Auftragsvolumen von über 11000 € (20000 DM)  wird eine Vorauszahlung von 50% fällig.

Rücknahme

Ein Computer wird von mir nur im Einzelfall zurückgenommen. Dies geschieht aber nicht, wenn extern oder intern angeschlossene Geräte nicht von der neuen Hardware erkannt oder benutzt werden können. Des selben verhält es sich mit der Software auf dem neuen Computer. Bei einer Rücknahme wird ein Betrag von 30 % vom Rechnungsbetrag abgezogen, mindestens jedoch 25 € ( 50 DM ). Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten

PC– Neueinrichtung

Zu einer PC– Neueinrichtung gehört nur der Bestellen, bei einer Eigenzusammenstellung das Aufbauen ( Zusammensetzen der Komponenten ) und das installieren des bei mir gekauften Betriebssystems oder der Vorinstallation eines Betriebssystems. Das Installieren weiterer Programme und Treiber ist hier nicht enthalten.   

Treiberaktualität

Bei einer PC Neueinrichtung trägt der Käufer Garantie für die Aktualität der Treiber für die internen und externen Geräte. Dies beinhaltet auch aus einem anderen Computer entnommene Hardware, die auf Kundenwunsch hin eingebaut wurden.

Softwareaktualität

Hiermit widerspreche ich allen Ansprüchen der Kunden auf die Aktualität der Treiber und der Software des Kunden. Die Verantwortlichkeit der Verträglichkeit mit einem neueren Betriebssystem ist nicht in meiner Gewährleistung enthalten und obliegt somit beim Kunden selbst.   

Eigentumsvorbehalt  

Das Eigentum an von uns gelieferten Gegenständen bleibt vorbehalten bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen auch aus anderen Verträgen oder aus laufender Rechnung gegen den Kunden. Ist der Kunde Händler, so wird er ermächtigt, die gelieferte Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern; er tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigem Rechnungsgrund bezüglich der Vorbehaltsware zur Sicherheit an uns ab. Entsprechendes gilt bei Einbau der Ware in Gegenstände Dritter. Wird die gelieferte Ware verarbeitet, werden wir anteilige Eigentümer des neu geschaffenen Gegenstandes. Sebastian Möller- Cybersemtec- Computer, ist berechtigt ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Eine Pfändung oder anderweitige Beeinträchtigung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und der Forderungsabtretung ist uns unverzüglich mitzuteilen.

Allgemeines

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Lage. Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person, oder hat er Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen, Lage, bzw. Der Kreis Lippe. Im Falle der Abtretung der Forderungen von Sebastian Möller – Cybersemtec- Computer zu Finanzierungszwecken, besteht für Sebastian Möller – Cybersemtec- Computer das Wahlrecht zwischen dem Gerichtsstand- Lage, bzw. Kreis Lippe, und dem des Zessionars. Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht.

 

 

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: cybersemtec@web.de 
Stand: 20. Februar 2002